Als Wohnungsunternehmen liegt uns Ihre Sicherheit sehr am Herzen. Dazu müssen wir auch Maßnahmen durchsetzen, die nicht immer auf Verständnis treffen – wie im Falle der Freihaltung der Treppenflure. Wie wichtig dies für Sie sein kann, darüber sprachen wir mit Michael Kamenz, Brandmeister der Stadt Finsterwalde:
Gibt es gesetzliche Regelungen, die Schuhschränke und Ähnliches in Treppenfluren verbieten? Ja, es gibt eine Bauordnung und eine Brandschutzordnung. Der Flur gilt als Rettungsweg. Der Treppenflur muss per Gesetz frei von Brandlasten gehalten werden – Schuhschränke, Plastikstühle, Gardinen und selbst Schuhe haben hier nichts zu suchen. Im Brandfall entsteht sonst insbesondere durch die Rauchentwicklung die entscheidende zusätzliche Gefahr.
Spielen solche Gegenstände bei Ihren Einsätzen tatsächlich eine Rolle? Natürlich. Wir haben zwar auch Rettungsgeräte für eine Rettung über Fenster, aber dabei gehen entscheidende Minuten verloren. Zudem sind Gegenstände im Hausflur für flüchtende Bewohner und für helfende Rettungskräfte eine extreme Unfallquelle – egal ob umgekippter Schuhschrank oder im Weg liegender Schuh. Oft verursachen Gegenstände im Hausflur erst den Brand, das Problem der Brandstiftung nimmt auch zu.
Woran kann ich vorbeugend erkennen, ob mein Treppenhaus sicher ist? Indem es absolut frei von Brandlasten wie Möbel, Stühlen, Schuhen oder Plastikgegenständen ist, seien sie auch noch so klein. Es geht um nicht weniger als die Gesundheit und das Leben aller Mitbewohner.
Neueste Kommentare