WoGe informiert zur neuen Brandschutz-Pflicht in Brandenburg.
Nach Angaben des Forums für Brandrauchprävention gibt es pro Jahr rund 400 Tote und 4.000 Verletzte durch Brände in Wohnungen. Die meisten von ihnen werden im Schlaf überrascht, weil dann der Geruchssinn nicht richtig funktioniert. Das mit Abstand wirksamste Mittel gegen Wohnungsbrände ist neben dem verantwortungsvollen Umgang mit Herd und Ofen der Rauchwarnmelder, auch bekannt als Brand- oder Feuermelder. Das haben auch viele Bundesländer erkannt und unterschiedliche Regelungen in Kraft gesetzt, laut denen Rauchwarnmelder in den nächsten Jahren in allen Privatwohnungen zur Pflicht werden. In Brandenburg ist diese Regelung in der Brandenburgischen Bauordnung verankert. Sie gilt für Neubauten schon seit dem 1. Juli 2016, in allen bestehenden Wohnungen haben die Eigentümer hingegen noch bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, Rauchwarnmelder flächendeckend nachzurüsten. Das gilt auch für alle Wohnungen im Bestand unserer Genossenschaft, für die unsere WoGe als Eigentümer zuständig ist. Demnächst gehört laut Gesetz jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder in jeden Aufenthaltsraum (außer Küche) und ein weiterer in Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Als Mieter bei der WoGe müssen Sie sich aber keine Sorgen machen und auch nicht darum kümmern. Der Einbau der Rauchwarnmelder muss im Falle von Wohnungsunternehmen nämlich nach vorgegebenen Standards durch den Vermieter erfolgen. Aus diesem Grund werden wir in den kommenden Jahren alle Wohnungen mit einheitlichen Rauchwarnmeldern ausrüsten, die durch qualifiziertes Fachpersonal an den richtigen Stellen angebracht werden. Wenn Sie bereits über Rauchwarnmelder in ihrer Wohnung verfügen, dann können Sie diese bis zur Installation der einheitlichen Rauchwarnmelder durch die WoGe selbstverständlich weiter benutzen. Allerdings ist die WoGe als Eigentümer auch bei bestehenden „privaten“ Rauchwarnmeldern in Wohnungen dazu verpflichtet, diese Wohnungen mit ihren standardisierten Rauchwarnmeldern fachmännisch nachzurüsten. Die Nachrüstung erfolgt Schritt für Schritt, Sie werden dazu rechtzeitig informiert.
Bei Fragen zu Rauchwarnmeldern wenden Sie sich an unsere Technische Abteilung.
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