Neue Wohnträume in der Brandenburger Straße 59 bis 65

Das größte Bauprojekt unserer WoGe in den Jahren 2022 und 2023 läuft trotz der angespannten Gemengelage aus Lieferschwierigkeiten, Personalmangel und Krankenständen bei den Handwerksfirmen nach Plan. Die Rede ist von der Sanierung der Brandenburger Straße 59 bis 65, in welche unsere Genossenschaft insgesamt 3 Millionen Euro investiert. Die Arbeiten an den weiteren Einheiten werden planmäßig im Herbst 2023 abgeschlossen sein. Für die Wohnungen der 59 bis 63 werden aktuell die Fahrstuhlschächte gebaut. An den Wohnungen der linken Seite von den Eingängen 59 und 63 sowie am Giebel der Nummer 65 bauen wir neue Balkone an. 

Die ersten Wohnungen sind fertig

Viele der frisch sanierten Wohnungen werden wir als Sozialwohnungen anbieten, um auch finanziell Schwächeren den Zugang zu modernem und energiesparendem Wohnraum zu ermöglichen. Hierfür wird die Bestätigung des eigenen Unterstützungsbedarfs mittels eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich sein.

2-Raum-Wohnung mit ca. 53,94 m²
Brandenburger Str. 59, 2. Etage, rechts

Grundriss, Brandenburger Straße 59

Weitere Infos erfahren Sie von unserer Wohnungsverwaltung:
Ivonne Hänsch unter Tel.: 03531 60 85 52
15. Februar 2023|0 Kommentare|

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20. Dezember 2022|0 Kommentare|

Verstärkung gesucht!

Unser Tochterunternehmen, die Instandhaltungs- und Ausbau GmbH Finsterwalde (InStaBau), sucht für folgende Stellen Verstärkung:

  • Fliesenleger / Maurer / Bauhelfer /-in (m/w/d)

  • Anlagenmechaniker/-in (m/w/d) für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Die ausführlichen Stellenbeschreibungen finden Sie hier: https://www.woge-finsterwalde.de/meine-woge/karriere/

 

3. November 2022|0 Kommentare|

Ausgezeichnet mit der „Grünstrom“-Urkunde

Schon gewusst?

Wir leisten in Zusammenarbeit mit der envia Mittelfeutsche Energie AG eine aktive Rolle beim Umweltschutz und der CO2-Reduktion und wurden mit einer Urkunde ausgezeichnet: 

1. November 2022|0 Kommentare|

Was sich für Mieter bei den Heizkosten ändert

Eine Information zu unserem Schreiben zur neuen Heizkostenverordnung:

Sehr geehrte Mieter,

in unserem Schreiben vom 21.02.2022 zur Verbrauchsinformation zum Wärmeverbrauch verwiesen wir auf ein gesondertes Schreiben der Firma ISTA, welches Ihre persönlichen Zugangsdaten zur Anmeldung beim ISTA-Kundenportal enthält.

Leider bereitet die technische Umsetzung bei der Firma ISTA derzeit noch Probleme, so dass diese Daten noch nicht an Sie versandt werden konnten.

Wir gehen davon aus, dass das Portal ab April 2022 aktiv sein wird.

Zurzeit erreichen uns viele Schreiben, in denen uns mitgeteilt wird, dass eine entsprechende Information nicht gewünscht ist. Inwiefern wir rechtlich befugt sind, die Information zurückzuhalten, ist aus unserer Sicht nicht geklärt. Deshalb werden wir bis auf Weiteres Ihren Wunsch der Nichtzustellung berücksichtigen.

Häufig taucht die Frage auf, ob es rechtens sei, dass die Kosten der Verbrauchsinformation auf den Mieter umgelegt werden können.

Nach derzeitiger Rechtslage ist die Umlage zulässig, denn gemäß §7 Abs.2 HeizKV zählen „Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage . . . Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformation gemäß §6a der HeizKV“ dazu.

 

Stand: 05.11.2021, 15:31 Uhr | Quelle: https://www.ista.com/de/gesetze-und-verordnungen/heizkostenverordnung/

Zähler mit Funktechnologie werden Pflicht – und auch die Heizkosten-Abrechnung ändert sich mit neuen Regeln, denen der Bundesrat zugestimmt hat. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter? Wo sehen Kritiker Probleme?

Mit der Neuauflage will die Bundesregierung mehr Transparenz für Mieter beim Energieverbrauch herstellen. Mieterinnen und Mieter sollen so ihr Heizverhalten anpassen können, CO2-Emissionen einsparen und auch ihre Haushaltskasse schonen.

Welche Neuerungen bringt die neue Heizkostenverordnung?

Zentraler Bestandteil ist, dass Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.
Die Heizkostenabrechnung muss künftig ferner einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen geliefert werden.
Sobald die fernablesbaren Zähler installiert sind, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen zu ihrem Verbrauch erhalten. Diese Informationen können postalisch, aber auch per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden.

Wie steht es um den Datenschutz?

Die installierten Zähler müssen Datenschutz und Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Was sagen Kritiker?  

Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnt, dass die Gesetzesänderung zu Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter führen können. Es sei zu befürchten, „dass Mieterinnen und Mieter für diese Geräte und die Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mehr bezahlen müssen als sie zusätzlich an Energiekosten einsparen“.

„Hohe Abrechnungskosten könnten durch den erhöhten Aufwand der notwendigen monatlichen Angaben und Vergleiche entstehen“, so Jutta Hartmann vom Mieterbund gegenüber tagesschau.de. Die Kosten der Verbrauchsanalyse seien nach deutschem Recht umlegbare Betriebskosten. „Eine Kostenbegrenzung für die Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation sieht der Entwurf nicht vor.“ Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Kosten der Verbrauchserfassung zu begrenzen. Den Aufwand für neu eingebaute Geräte könnten Vermieter außerdem zum Anlass für Mieterhöhungen wegen Modernisierung nehmen oder unter gewissen Umständen die Anmietungskosten für die Zähler auf die Wohnungsmiete umlegen. Und: Es müsse erst noch abgewartet werden, ob Vermieter künftig häufiger bereit sind, zu einem anderen, preisgünstigeren, Abrechnungsunternehmen zu wechseln und diese Intention des Gesetzgebers Erfolg haben werde, so Hartmann.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Neuregelung keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften. Da Zählerstände künftig vor Ort nicht mehr abgelesen werden müssten, entstünden Kostenersparnisse, die auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen sollten

Wie geht es weiter?  

Der Bundesrat versucht, den Bedenken von Mieterbund und Verbraucherschützern bezüglich der Kosten Rechnung zu tragen und hat seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert, also bewertet werden solle. Ziel sei es, möglichst frühzeitig zu ermitteln, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat deshalb, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern führen dürfe. Nach der Evaluation solle geprüft werden, ob eine Kostendeckelung notwendig sei.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem auf, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher eingespart werden können.

Was reagieren die Ablesefirmen?  

Der Immobiliendienstleister Ista erfasst eigenen Angaben zufolge bereits in knapp drei Millionen Wohnungen den Verbrauch mit Hilfe digitaler, fernablesbarer Messgeräte. „Damit können wir bereits heute den Großteil der Ablesungen ohne ein Betreten der Wohnungen durchführen“, heißt es von dem Unternehmen. Insgesamt erfasst Ista nach eigenen Angaben derzeit in rund fünf Millionen Wohnungen in Deutschland den Energieverbrauch. Ista zählt zu den größten Unternehmen der Branche.

Laut Zählerableser Techem sind in den vom Unternehmen betreuten Liegenschaften bereits knapp 80 Prozent der Geräte auf Funktechnologie umgestellt. „Bis 2025 sollen 90 Prozent der Geräte in unseren Liegenschaften fernauslesbar sein“, so der Anbieter.

Novellierung der Heizkostenverordnung

Mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien im Dezember 2018 hat die Europäische Union den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung gelegt. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern unterjährig, bis hin monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung will damit mehr Transparenz für Mieter beim Energieverbrauch herstellen. Mieterinnen und Mieter sollen so ihr Heizverhalten aktiv anpassen können, um Geld zu sparen und auch CO2-Emissionen einsparen.

Was wird sich durch die Novellierung der HKVO ändern?

Die Grundlage für eine monatliche Abrechnung bildet eine moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung. Daher müssen alle neu zu installierenden Ausstattungen fernauslesbar sein; bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 1.1.2027 nachgerüstet werden. Fernablesbare Messtechnik, die ein Jahr vor oder nach dem Inkraft treten der HKVO installiert wurde, muss voraussichtlich bis Dezember 2032 interoperabel und SMGW-kompatibel sein. 

Außerdem müssen Vermieter ihren Mietern ab der Novellierung mindestens zwei Verbrauchsinformationen pro Jahr zukommen lassen und ab dem 01.01.2022 während der Heizperiode monatliche Informationen, wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden.

Zudem müssen in der Heizkostenabrechnung künftig mehr Informationen und Übersichtselemente enthalten sein, wie insbesondere:

  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionsdaten
  • Eingesetzter Energiemix
  • Klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
  • Klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer

 

17. Februar 2022|0 Kommentare|

Top fernsehen, schnelles Internet, preisgünstige Telefonie

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29. August 2020|0 Kommentare|

Verleihung Qualitätsgütesiegel „gewohnt gut“

Der Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) zeichnet seit 2008 unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Wohnungsunternehmen aus, die sich auf innovative Weise um die Anpassung des Bestandes an den demografischen Wandel und die Sicherung guten und bezahlbaren Wohnens verdient gemacht haben.

Die ausgezeichneten Projekte stellen unter Beweis, dass die Wohnungsunternehmen für die Städte starke und stabile Partner für eine nachhaltig erfolgreiche Stadtentwicklung sind. Das Bewertungsgremium des BBU hat das Projekt „Fassadengestaltung in der Kirchhainer Straße 23-29“ für die Auszeichnung ausgewählt.

Die Verleihung fand am Freitag, dem 26.06.2020, um 14.00 Uhr, vor den o.g. Wohnhäusern in Anwesenheit von Herrn Rainer Genilke, Staatssekretär des MIL, Frau Maren Kern, Vorsitzende des BBU, Herrn Jörg Gampe, Bürgermeister der Stadt Finsterwalde sowie Vorstand und Aufsichtsrat der WoGe und weiteren Gästen statt.

Urkunde

 

29. Juni 2020|0 Kommentare|

Unsere Aktion für Azubis und Studenten

Bei Anmietung einer Wohnung erhalten Sie einen ganzen Monat mietfrei. (Nachweis erforderlich)
Bei Interesse und näheren Angaben zum Angebot können Sie sich gern zwei Beispiele mit Expose
unter folgendem Link anschauen http://www.woge-finsterwalde.de/mieten/wohnungen/

3. Januar 2020|0 Kommentare|

Rauchmelder-Einbau startet

Ab Februar sorgen wir für mehr Sicherheit im Bestand.

Von Februar bis August 2020 werden wir alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausrüsten, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies muss durch qualifiziertes Fachpersonal und an den richtigen Stellen erfolgen. Ein eigenständiger Einbau ergibt somit für Sie als Mieter keinen Sinn und führt zu unnötigen Mehrkosten. Den Ablauf des Einbaus und weitere Informationen erhalten Sie über ein separates Anschreiben und Aushänge in den Hausfluren.

 

28. Dezember 2019|0 Kommentare|

Grundsteinlegung Oscar-Kjellberg-Straße 3

Die Wohnungsgenossenschaft Finsterwalde legt den Grundstein für ihr modernes Stadthaus in der Oscar-Kjellberg-Straße 3.

Mit drei Schlägen wurde am Mittwochnachmittag die Grundsteinlegung für ein modernes Stadthaus, das die Wohnungsgenossenschaft Finsterwalde in der Oscar-Kjellberg-Straße 3 errichtet, besiegelt. Manfred Schäfer, Aufsichtsratsvorsitzender, Ullrich Witt, Vorstandsvorsitzender, und Gabriele Brungart, Technischer Vorstand der Genossenschaft, haben gemeinsam den Hammer geschwungen.

Mit ihnen freuten sich Projektpartner und -begleiter sowie Unterstützer. Vor allem die Stadt und der Stadtsanierungspartner DSK haben planerisch wie finanziell geholfen.  Bürgermeister Jörg Gampe (CDU) und Frank Zimmermann, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr, sowie Stadtsanierer Uwe Brenner waren bei der Grundsteinlegung dabei.

Die Freude, endlich auf der fertigen Bodenplatte stehen zu können, war greifbar. Verfolgt die Wohnungsgenossenschaft

das Projekt doch schon seit 2015. Investiert werden 1,6 Millionen Euro. Es entstehen sechs oder sieben Wohnungen. Ende des Jahres sollen die Wohnungen bezogen sein, so Gabriele Brungart. Und Ullrich Witt sagte: „Wir wünschen uns Mieter, die Schlange stehen und dass die Wohnungen dauerhaft zu vermieten sind.“

Das dürfte nicht schwer werden. „Es entsteht ein toller Neubau mit modernem Wohnkonzept“, so Gabriele Brungart, die auf die regionale Planergemeinschaft und die Handwerksbetriebe von hier verweist. „Erste Gespräche mit Mietinteressenten haben stattgefunden“, sagt sie, bevor sie ins Schwärmen gerät. „Es ist nur ein Katzensprung ins Zentrum, die Bürgerheide ist nah und auch die künftige Stadthalle. Jede Wohnung bekommt Balkon oder Terrasse und einen Stellplatz. Die Wohnungsgrundrisse sind anders als unser Massenbestand.“

Bürgermeister Gampe würdigte das Engagement: „Ich freue mich, dass die Wohnungsgenossenschaft den Mut hat, in der Innenstadt zu investieren.“ Dann wurde die mit aktuellen Dokumenten und der Lausitzer Rundschau vom Tage befüllte Zeitkapsel versenkt und eingemauert für die Nachwelt.

Artikel von lr-online vom 10.04.2019 von Heike Lehmann

 

 

 

11. April 2019|0 Kommentare|